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Ressmann, Thomas
Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten
Duncker & Humblot
978-3-428-14497-6
1. Aufl. 2015 / 328 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Strafrecht. Band: 272

Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben.

Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet.